AGB – Trainings

1. Seminarpreis

Im Seminarpreis inkludiert, falls nicht anders vereinbart: a) die Nutzung eines Seminarraumes in der Mariahilfer Straße 109, 1060 Wien. b) für das Seminar notwendiges Equipment (Kameras, Beamer, Ton & Präsentationstechnik sowie die Nutzung der Intomedia TV und Radiostudios c) alle im Seminar auf Datenträger aufgezeichneten Trainingseinheiten d) den Trainingsinhalten entsprechende und den Seminarablauf fördernde Seminarunterlagen.

Der Seminarpreis gilt für die im Angebot bzw. in der Seminarbeschreibung angeführte, maximale TeilnehmerInnenanzahl. Nicht erschienene TeilnehmerInnen begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion. Unsere Angebote behalten Ihre Gültigkeit für sechs Wochen.

2. Seminarvorbereitung

Das Einholen von Informationen zu Themen, TeilnehmerInnen und darüber hinaus gehende Informationen, die der Qualität und Effizienz des Trainings dienen, geschieht durch die Seminarorganisation von Intomedia. Der Preis beinhaltet außerdem die Vorbereitung der Trainer und Journalisten mit den von Ihnen angekündigten Themen und Anliegen sofern im Angebot vereinbart und für das Seminar zweckmäßig.

3. Reise- und Aufenthaltskosten bei Trainings an Orten Ihrer Wahl

a) Falls das Training auf Ihren Wunsch nicht in den Intomedia-Seminarräumlichkeiten stattfinden soll, kommen zum angeführten Preis noch die effektiven Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, der für das Training vorgesehenen TrainerInnen und JournalistInnen hinzu. (Flugkosten, Taxi bzw. amtliches Kilometergeld, Parkgebühren). b) Zu einem gelungenen Seminar gehört die entsprechende, technische Ausstattung der Trainingsräume. Bei der Organisation sind wir selbstverständlich behilflich. Wir unterstützen Sie gerne. Von der Hotelempfehlung bis hin zur Seminarraum-Checkliste. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass unsere TrainerInnen bei nicht geeigneten Seminarbedingungen das Seminar noch vor Ort absagen können (zu vollen Stornokosten). Das geschieht ausschließlich im Sinne der Qualität unserer Seminare und um diese nicht zu gefährden.

4. An- und Abreisezeiten

Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Bei Trainings außerhalb unserer Seminarräumlichkeiten berücksichtigen wir den damit verbundenen organisatorischen und zeitlichen Mehraufwand, insbesondere längere An- und Abreisezeiten des Trainer- und Journalistenteams, im Rahmen einer individuellen Preiskalkulation.

5. Wochenend- und Feiertagszuschlag

Falls Sie wochentags zu beschäftigt sind, führen wir auf Ihren Wunsch unsere Seminare auch an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen durch. In diesem Fall verrechnen wir einen fixen Zuschlag von € 700,- pro Tag.

6. Änderungen

Natürlich kann es, wenn auch sehr selten passieren, dass der/die vereinbarte TrainerIn bzw. der/die JournalistIn kurzfristig (z.B. krankheitsbedingt) ausfällt. In diesem Fall setzen wir eine/n andere/n TrainerIn bzw. eine/n andere/n JournalistIn ein. Selbstverständlich werden wir die im Anbot beschriebenen gleichen hohen Qualitätsanforderungen gewährleisten.

7. Copyright

Alle Seminarunterlagen und Visualisierungen sind für Ihren persönlichen Zweck und geistiges Eigentum von Intomedia. Die darüber hinausgehende, auch firmeninterne Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist ausnahmslos an unsere vorherige, schriftliche Zustimmung gebunden.

8. Unser Vertrauensgrundsatz

TrainerInnen und JournalistInnen sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet - das betrifft selbstverständlich auch Vorkommnisse im persönlichen Bereich. Im Zuge dieser Verschwiegenheitsgrundsätze ersuchen wir Sie um Verständnis, dass wir auch den AuftraggeberInnen gegenüber keine Auskünfte über das Verhalten oder die Fortschritte einzelner TeilnehmerInnen erteilen. Falls dies erwünscht ist, sollen die Seminar-TeilnehmerInnen vorab von Ihnen und von unserer Seite darüber informiert werden. Nur so können wir das Vertrauen nach Innen und nach Außen erhalten.

9. Zahlungsbedingungen

9.1. Zahlungsbedingungen für Coachings & Trainings

Unsere Rechnungen sind bei Erhalt fällig, das heißt 8 Tage netto Kassa. Bei Zahlungsverzug des Kunden können jedenfalls Verzugszinsen in der Höhe von 10 % pro Jahr gefordert werden. In diesem Fall wird zudem eine Zahlungserinnerung versandt, wofür Intomedia Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen muss. Nach erfolgloser Mahnung kann Intomedia Inkassoinstitute bzw. Rechtsanwälte mit der Einbringung betrauen. Der Kunde ist verpflichtet, die damit einhergehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2. Zahlungsbedingungen für Lehrgänge

Bei der Anmeldung zu einem Lehrgang werden 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt und sind unmittelbar fällig. Der verbleibende Restbetrag wird spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn in Rechnung gestellt und ist ebenfalls mit Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug gelten dieselben Bedingungen wie bei Punkt 9.1.

10. Stornobedingungen

Natürlich gibt es für Absagen und Verschiebungen meist gute Gründe. Und selbstverständlich werden wir, wie Sie es von uns gewöhnt sind, nach geeigneten Lösungen suchen.

10.1 Stornobedingungen für Trainings und Coachings

Unsere Stornobedingungen, die Sie bei Bestellung akzeptieren: Bei Absage oder Verschiebung bis 28 Kalendertage vor dem Seminar entstehen keine Kosten. Bei Absage oder Verschiebung zwischen 28 und 21 Kalendertagen vor dem Seminar verrechnen wir 50 % des Gesamthonorars. Bei Absage oder Verschiebung innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem Seminar verrechnen wir 100% des Gesamthonorars. Der Rechnungsbetrag wird sofort netto nach Erhalt der Rechnung fällig, ebenso die Stornogebühr bei Absage oder Verschiebung.

10.2 Stornobedingungen für Lehrgänge

Für Lehrgänge gelten abweichend von Punkt 10.1 folgende Stornobedingungen:

Die Anmeldung wird verbindlich, sobald die Teilnahmebestätigung durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer schriftlich (handschriftlich oder elektronisch) rückbestätigt wurde.

Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rückbestätigung ohne Angabe von Gründen möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist ein kostenfreier Rücktritt ausgeschlossen. Aufgrund der geschlossenen Struktur des Lehrgangs sowie einer festgelegten Mindest- und Höchstteilnehmerzahl wird in diesem Fall die gesamte Teilnahmegebühr fällig – unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme.

Es besteht die Möglichkeit, bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eine Ersatzperson ohne zusätzliche Kosten zu nominieren. Voraussetzung ist, dass diese Person hinsichtlich Position und Erfahrung mit der ursprünglich angemeldeten Person vergleichbar ist.

Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgang bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen. In diesem Fall werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet.

11. Gerichtsstand

Wir als Intomedia Medientraining GmbH sind und fühlen uns nach Auftragserteilung an alle, oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden. Sie, als Kunde erklären sich durch Ihre schriftliche Auftragserteilung mit diesen Bedingungen voll einverstanden, außer wir haben mit Ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Als Gerichtsstand, für auf dem anzustrebenden Konsensweg nicht beilegbare Uneinigkeiten, gilt das zuständige Gericht in Wien.

12. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Consulting-Projekte

12.1. Preise und Leistungen

Geschäftsgrundlage sind unsere jeweils gültigen Angebote. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

12.2. Rechnungslegung und Fälligkeit

Bei Beauftragung wird der vereinbarte Prozentsatz von 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt. Rechnungen sind prompt ohne Abzug fällig. Spesen und Barauslagen stellen wir nach Anfall in Rechnung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir alle Mahn- und Inkassospesen sowie die banküblichen Zinsen. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen Spesen zu Lasten des Rechnungsempfängers.

12.3. Storno und Verschiebungen

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende storniert werden, sofern nichts anderes vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Stornierung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei einer Stornierung nach Beauftragung, jedoch vor vollständiger Erbringung der Beratungsleistung, werden bereits begonnene Projektphasen gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen in voller Höhe verrechnet. Noch nicht begonnene Projektphasen werden zu 50% in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden auf die Erstzahlung von 50% des Gesamtbetrages angerechnet, sofern anwendbar. Eine Stornierung oder Verschiebung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

12.4. Wertsicherung

Ihr Intomedia-Vertragspartner ist berechtigt bei laufenden Beratungs-Projekten nach Vertragsabschluss für noch nicht verrechnete Leistungen Wertanpassungen durchzuführen. Die Wertanpassung richtet sich nach dem harmonisierten Verbraucherpreisindex.

12.5. Reise- und Aufenthaltsspesen

Bei Beratungs-Projekten übernimmt der Kunde die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der Consultants. Die Wahl des Verkehrsmittels steht unseren Consultants frei, wobei wir im Interesse unserer Kunden auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert legen.

12.6. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber stellt den Consultants alle angeforderten und für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für die Durchführung des Projektes.

12.7. Geistiges Eigentum

Das geistige Eigentum an den geschaffenen Werken (wie z.B. Berichte, Analysen, Gutachten, etc.) verbleiben bei der/dem Auftragnehmer:in und dürfen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Eine Vervielfältigung der Werke bedarf eine ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmer:ins.

12.8. Abwerbeverbot

Es dürfen keine Mitarbeiter:innen oder Intomedia-Consultants von einem/einer Intomedia-Vertragspartner:in mittelbar oder unmittelbar abgeworben, angestellt oder sonst wie beschäftigt werden. Für jede Verletzung des Abwerbeverbotes ist eine Konventionalstrafe von je € 25.000,- geschuldet. Die Zahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Einhaltung des Abwerbeverbotes.

12.9. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsschluss notwendig sind, werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt. Diese werden für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert, nicht aber an Dritte weitergegeben. Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter:innen und Vertreter:innen vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Daten des Kunden werden Dritten überlassen, wenn dies zur Erfüllung eines Auftrags oder zur Erbringung einer Dienstleistung notwendig ist.

12.10. Haftung

Die Haftung des Consultants ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Standort vereinbart. Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen voll einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Stand: 15.04.2026

Kontakt

Kommen wir ins Gespräch

Intomedia Medientraining GmbH

Mariahilfer Straße 109/15
1060 Wien, Austria