„Wir werden dich irgendwann wiedersehen!“

Intomedia Magazin · 8.7.2019

Mord an Top-Gastronom: „Tod reißt große Lücke“. Unter dieser Headline erschien im Oktober vergangenen Jahres in der KRONEN ZEITUNG ein Artikel über eine Messerattacke auf den Philippinen, bei der ein Kärntner Sommelier getötet wurde. In einem Interview offenbarte die Witwe des Mannes ihre Gefühle: Er sei ein toller Vater und Mann gewesen – niemand könne fassen, dass er nicht mehr nach Hause kommt.

Stimmt nicht, sagt nun die Frau.

Ihr Mann sei nicht Opfer einer Messerattacke geworden, das könne sie als Augenzeugin versichern. Sie sei nicht, wie der Journalist behauptet, „in sich zusammengesackt und mutlos in einer Kapelle unweit von Manila gesessen“. Sie habe der Verwendung des Fotos, das dem Artikel angeschlossen war, nicht zugestimmt. Und überhaupt: Sie habe der KRONEN ZEITUNG nie ein Interview gegeben.

Der Presserat hat deshalb gegen die Zeitung eine Rüge ausgesprochen : Sie habe gegen die Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in der Wiedergabe von Nachrichten verstoßen. Die KRONE beharrt seither auf ihrem Standpunkt, alles sei in diesem Fall rechtmäßig abgelaufen. Also steht Aussage gegen Aussage.

Diesen Streit können wir hier nicht klären, aber wir können eine Frage beleuchten, die in unseren Trainings jederzeit aktuell ist. Unsere Trainees haben oft das Gefühl, dass ihre Aussagen in den Medien misshandelt werden. Die Frage lautet also: Was dürfen Journalistinnen und Journalisten überhaupt?

Ich bringe es hier auf drei einfache Punkte. Presseleute dürfen nicht: Tatsachen oder Zitate erfinden, verfälschen oder verdrehen wie Claas Relotius .

Presseleute dürfen: ihre persönliche Meinung zu Sachverhalten äußern, und zwar dann, wenn die Nachricht als Kommentar, Kolumne oder Glosse gekennzeichnet ist. Fachleute sagen dazu: „meinungsäußernde Darstellungsform“ . In diesem Fall sind Ihre Zitate Objekte einer Färbung und Gewichtung durch das Medium.

Presseleute dürfen nicht: so tun, als wäre ein Kommentar eine Nachricht.

Dies ist das Problem des Artikels der KRONEN ZEITUNG, gegen den sich die Dame zur Wehr gesetzt hat: Er weist persönliche Färbungen auf, ist aber in Wahrheit ein neutraler Bericht. Insofern hat die Dame mit ihrem Protest recht. Trotzdem: Den Medien ist es nicht grundsätzlich verboten, Inhalte zu bewerten. Damit können Ihre Aussagen unter die Räder gegnerischer Interessen kommen.

Dass dies nicht passiert, ist Aufgabe Ihrer Vorbereitung.

Autor:

Stefan Schimmel

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